Sobald Sie das Auto abgemeldet haben, ist es Ihnen nicht gestattet, es auf öffentlichen Straßen zu fahren. Sie haben jedoch die Möglichkeit, es auf Ihrem Privatgrundstück abzustellen, solange es nicht öffentlich zugänglich ist. Sollten Sie das Fahrzeug verkaufen, müssen Sie den potenziellen Käufer darauf hinweisen, dass es nicht mehr zugelassen ist.