Wer sein Auto als Privatperson verkauft, ist in der Regel nicht dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu erheben, da es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug von einem gewerblichen Händler oder Unternehmer verkauft wird, denn in diesem Fall ist die Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer an den Staat gesetzlich vorgeschrieben.